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   BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19   

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https://dejure.org/2020,33550
BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19 (https://dejure.org/2020,33550)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2020 - 1 WB 79.19 (https://dejure.org/2020,33550)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 1 WB 79.19 (https://dejure.org/2020,33550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - militärische Dienststelle - Kostentragung; Beauftragung eines Rechtsanwalts - Rechtsweg - Verweisung an das Arbeitsgericht

  • rewis.io

    Verweisung an das Arbeitsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen; militärische Dienststelle; Kostentragung; Beauftragung eines Rechtsanwalts; Rechtsweg; Wehrdienstgerichte; Gerichte für Arbeitssachen; Verweisung

  • rechtsportal.de

    Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen; militärische Dienststelle; Kostentragung; Beauftragung eines Rechtsanwalts; Rechtsweg; Wehrdienstgerichte; Gerichte für Arbeitssachen; Verweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 4 ff.; vgl. auch Christians, in: GK-SGB IX, Stand Dezember 2018, § 179 Rn. 154 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, sind Rechtsstreitigkeiten über die nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs bestehende Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Schwerbehindertenvertretung zu tragen (bis 31. Dezember 2017: § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX; ab 1. Januar 2018: § 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX), in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.

    Denn auch damit hat der Antragsteller nur eine Verletzung seiner Rechte aus § 179 SGB IX im Zusammenhang mit den kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung geltend gemacht; er hat nicht vorgetragen, dass sich die behauptete Benachteiligung auf seine individuellen soldatischen Rechte ausgewirkt hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 15).

  • BVerwG, 17.03.2009 - 1 WB 77.08

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Rechtsweg zu

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19
    Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2009 - 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

    Dem Antragsteller geht es nicht um Rechte aus seiner Funktion als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, über die in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 ArbGG die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entscheiden (vgl. - jeweils zur Kostentragungspflicht des Arbeitgebers 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX> - BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 1 WB 79.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 110 Rn. 11 ff. und BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 4 ff.).
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